AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil aller zwischen der EvoSys AG und den Kunden abgeschlossenen Verträge. Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich über alle Verträge und Rechtsbeziehungen der EvoSys AG, also auch über Offerten, Vertragsverhandlungen, Bestellungen oder ähnliche Rechtsbeziehungen. Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich über den Verkauf von Hardware und/oder Software (Produkte), die Lizenzierung von Software und die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen durch die EvoSys AG.

1.2 Mit der Abgabe einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen der EvoSys AG bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde einverstanden, dass der Verkauf und/oder die Lizenzierung der Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen durch die AGB geregelt werden.

1.3 Sollten einzelne Teile der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und der AGB insgesamt nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die der/den ungültigen Bestimmung/en zugrundeliegende/n Absicht/en in wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

1.4 Die EvoSys AG ist nicht an irgend welche andere Erklärungen hinsichtlich der Produkte oder Dienstleistungen gebunden, ausser wenn eine Erklärung schriftlich festgehalten, ausdrücklich als vertraglich bindend erklärt und von ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertretern der EvoSys AG unterzeichnet sind. Die vorliegenden AGB treten an die Stelle aller vorangehender Vereinbarungen zwischen der EvoSys AG und dem Kunden.

2. Grundlagen der Vertragsgestaltung

2.1 Bestellungen und Auftragsbestätigungen seitens der Kunden stellen eine Offerte zum Vertragsschluss an die EvoSys AG dar. Die Annahme der Offerte erfolgt bei der EvoSys AG entweder durch eine Auftragsbestätigung oder kommt durch die Ausführung der Bestellung zum Ausdruck. Die Verträge mit der EvoSys AG treten erst nach Annahme seitens der EvoSys AG in Kraft.

2.2 Die EvoSys AG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. Dabei haftet die EvoSys AG nur für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion der beigezogenen Dritten, nicht aber für die Leistungen von Dritten.

2.3 Die Bestätigung von Aufträgen seitens der EvoSys AG enthält eine Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen. Im Falle, dass keine Bestätigung ausgestellt wird, ergibt sich die Beschreibung der Leistungen aus der Offerte der EvoSys AG oder allenfalls aus der Bestellung des Kunden.

2.4 Prospekte, Broschüren, technische Datenblätter oder Unterlagen, Preislisten, Produktbeschreibungen oder Offerten von der EvoSys AG sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

2.5 Der Vertrag ist unbefristet. Vorbehältlich spezifischer Bestimmungen in anderen Vertragsbestandteilen kann jede Partei den Vertrag schriftlich und unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen beenden. Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vorzeitig, so ist der Rechnungsbetrag für die vereinbarte Mindestdauer geschuldet.

2.6 Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit einer schriftlichen Zustimmung von beiden Parteien möglich.

2.7 Als schriftliche Erklärungen gelten auch Erklärungen, welche mit elektronischen Mitteln (Telefax, E-Mail, Internet und ähnliches) übermittelt werden. Der Absender trägt die Beweislast, dass der Empfänger von diesen Erklärungen Kenntnis genommen hat.

3. Lieferbedingungen

3.1 Für den Lieferumfang und die Ausführung sind die Bestellung und allenfalls ein Pflichtenheft, falls explizit festgehalten, massgebend. Der Nutzen und die Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Hardware (Geräte, Systeme etc.) und/oder der Software an einen Spediteur zum Versand an den Kunden auf den Kunden über. Für allfällige Rügen gegenüber dem Spediteur ist der Kunde verantwortlich. Vorbehältlich anderweitiger Anweisungen seitens des Kunden, bestimmt die EvoSys AG die Transportart. Die Produkte werden gemäss den allgemein üblichen Verfahren verpackt. Die Lieferung der Hard- und Software erfolgt entweder ab Fabrikationsstandort oder ab einem Lagerstandort in der Schweiz. Die EvoSys AG behält sich das Recht vor, Produktteile vor der Lieferung zu verbessern, zu ersetzen oder zu ändern.

3.2 Lieferverzögerungen: Bei verspäteter Lieferung gerät die EvoSys AG nicht in Verzug und haftet weder dem Kunden noch einem Dritten für irgendwelche Schäden, Verluste oder Ausgaben, welche durch eine verspätete Lieferung von Produkten (Hard- und/oder Software) oder Dienstleistungen verursacht wurden. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu einer Vertragsänderung. Liefer- und Versanddaten sind grundsätzlich geschätzt und sind als ungefähre Termine zu verstehen.

3.3 Nach Erhalt der Lieferung hat der Kunde diese unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Eine Lieferung gilt als akzeptiert, wenn der Kunde diese nicht innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich bemängelt. Ist eine Lieferung nachweislich unvollständig oder mangelhaft, wird die EvoSys AG nach eigenem Ermessen allfällige Mängel beheben. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, wie Schadenersatz und/oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

3.4 Sämtliche Rechte an der Software verbleiben bei der EvoSys und bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für alle Lizenzrechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden.

3.5 Lizenzierung von Software: Für die Ausführung und den Lieferumfang sind die Bestellung und allenfalls die Offerte der EvoSys AG massgebend. Die EvoSys AG räumt Lizenzen nach Erhalt der entsprechenden Lizenzgebühr ein. Die eingeräumten Lizenzrechte sind nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar und erlauben dem Kunden die Nutzung der Software nur für seine eigenen, internen Geschäftsbedürfnisse für eine festgelegte Anzahl Server und/oder Benutzer. Andere oder ergänzende Nutzungsparameter werden jeweils speziell und ausschliesslich schriftlich mitgeteilt.

3.5 Die durch die EvoSys AG vergebenen Lizenzrechte beziehen sich ausschliesslich auf den maschinenlesbaren, ausführbaren Code der Software, auf die veröffentlichten Benutzerhandbücher und auf Unterlagen, welche für die Software verfügbar sind sowie auf allfällige Updates oder Überarbeitungen der Software, die der Kunde von der EvoSys AG bezieht.

3.6 Es ist dem Kunden verboten, die Software oder Teile davon zu verändern, anzupassen, zu bearbeiten, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu entschlüsseln. Mit Ausnahme von Sicherungskopien darf die Software nicht kopiert werden. Sie darf Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich überlassen, übergeben oder mitgeteilt werden, noch darf die Software zugunsten oder für Rechnung Dritter genutzt werden.

3.7 Die EvoSys AG stellt dem Kunden eine Kopie der Software sowie ein Exemplar der zugehörigen Dokumentation zur Verfügung, entweder auf einem physischen Speichermedium oder durch elektronische Übertragung. Der Kunde ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Sicherheitskopien der Software anzulegen. Alle Kopien der Software stehen im Eigentum der EvoSys AG.

4. Kundenverpflichtungen

4.1 Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen und eine rechts- und vertragskonforme Benutzung der Produkte (Hard- und/oder Software) verantwortlich.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die von der EvoSys AG zu erbringenden Leistungen korrekt und rechtzeitig vorzunehmen. Der Kunde stellt insbesondere die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zu Verfügung und gewährt der EvoSys AG den erforderlichen Zutritt.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Instruktionen von der EvoSys AG betreffend Verwendung von Hardware und Software sowie die Inanspruchnahme von allfälligen Netzen zu befolgen und hat sicherzustellen, dass die Netze nicht durch unbefugte Dritte genutzt werden.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Insbesondere dürfen die Netze nicht zur Verbreitung illegaler oder anstössiger Inhalte oder zur Begehung illegaler oder anstössiger Handlungen genutzt werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt von übermittelten Daten und Informationen. Die EvoSys AG lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Der Kunde verpflichtet sich, die EvoSys AG gegenüber allen Ansprüchen jeglicher Art schadlos zu halten, welche Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von der EvoSys AG durch den Kunden geltend machen.

4.5 Bei Leistungen, die eine Installation einer Sendeanlage beim Kunden erfordern, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der EvoSys AG ein geeigneter Sendestandort zur Verfügung steht. Die Nutzung einer Sendeanlage ist mit einem separaten Vertrag zu regeln.

5. Konditionen

5.1 Die Angabe der Preise erfolgt in CHF oder EUR und ist ab einem Lagerstandort in der Schweiz oder ab Fabrikationsstandort netto. Zusätzliche Kosten oder Auslagen, wie Frachtgebühren oder Versicherungen, sowie Export-, Transit-, und Importabgaben sind exklusive und durch den Kunden zu bezahlen. Genau so, wie Zollgebühren, sonstige Abgaben, Steuern, Lizenz- und Zertifizierungsgebühren.

5.2 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuer oder anderer anwendbarer Steuern, Abgaben und Gebühren. Diese werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3 Die Dienstleistungen werden dem Kunden nach Zeitaufwand zu den Preisen und Gebühren verrechnet, die sich entweder aus dem Vertragsdokument oder aus einer entsprechenden Preisliste ergeben. Die EvoSys AG kann mit dem Kunden einen Festpreis vereinbaren, wobei ein allfälliger Materialaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

5.4 Die EvoSys AG ist berechtigt, vereinbarte Preise und Gebühren jederzeit anzupassen und zudem berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, wenn sich Komponenten oder Erzeugnisse Dritter, welche Bestandteil der Produkte bilden, substanziell verteuern, oder wenn Ersatzbestandteile beschafft werden müssen. Die Anpassungen werden den Kunden in geeigneter Weise, 30 Tage im Voraus, angekündigt.

5.4 Die bestellten Produkte sind im Voraus zu bezahlen. Bei sukzessiver oder mehrfacher Lieferung (mehr als eine Lieferung pro Vertrag) ist für jede einzelne Lieferung Zahlung zu leisten. Dienstleistungen sind im Voraus oder nach Erbringung zu bezahlen.

5.5 Rechnungen für Zahlungen, die nicht im Voraus geleistet werden müssen, sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechnung gilt auch dann als richtig, wenn der Kunde Einwände gegen die Rechnung erhebt und die technischen Abklärungen von der EvoSys AG keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Rechnungen sind netto und ohne jegliche Abzüge und Verrechnung zu bezahlen. Die Zahlungen gelten als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag dem Bankkonto der EvoSys AG gutgeschrieben worden ist. Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten. Dies gilt auch in Fällen von Verzug sowie bei unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen oder im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

5.6 Bei Nicht-Begleichung der Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist, ist ein Verzugszins von 3% p.a. über dem jeweils anwendbaren 3-monatigen LIBOR der entsprechenden Währung geschuldet, ohne dass eine separate Mahnung oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des ist die EvoSys AG berechtigt, (weitere) Lieferungen unter dem betroffenen oder einem anderen Vertrag zurückzubehalten, zu sistieren oder teilweise oder ganz vom betroffenen Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

5.7 Das Eigentum an Produkten verbleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung bei der EvoSys AG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von der EvoSys AG mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt der Kunde die EvoSys AG, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Werden Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, ist die EvoSys AG berechtigt, dem Kunden die Kosten für den Eintrag des Eigentumsvorbehalts aufzuerlegen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Software: Das EvoSys-Team macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Fehlerfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. Das EvoSys-Team macht aber darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich fehlerfreie Software herzustellen. Die EvoSys AG leistet Gewähr dafür, dass ihre lizenzierten Softwareprodukte die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in den zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Benutzerhandbüchern für die betreffenden Produkte enthalten sind, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von EvoSys AG bestätigt worden. Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produktbeschreibung nicht erfüllt werden oder dass vom Kunden Fehler schriftlich und in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl des EvoSys-Teams die Rückerstattung des bezahlten Preises oder Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von der EvoSys AG erfolglos oder bietet das EvoSys-Team keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder ein Recht auf eine Herabsetzung der Vergütung.

6.2 Hardware: Die EvoSys AG leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardwareprodukte erheblich mindern. Ferner leistet die EvoSys AG dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte die ausdrücklich von der EvoSys AG zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Eignung der Produkte zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die EvoSys AG nicht. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der EvoSys AG Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist hat der Kunde ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

6.3 Für Produkte von Drittherstellern gelten ausschliesslich deren Gewährleistungsbestimmungen. Die EvoSys AG tritt, falls erforderlich, die entsprechenden Ansprüche dem Kunden unter der Voraussetzung ab, dass dieser sämtlicher Ansprüche gegenüber der EvoSys AG ausschliesst.

6.4 Dienstleistungen werden durch die EvoSys AG professionell, mit qualifiziertem Personal erbracht. Eine Ergebnisverantwortung übernimmt die EvoSys AG für Dienstleistungen nicht. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen sind ausgeschlossen.

6.5 Die EvoSys AG oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an den Produkten und Dienstleistungen, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der Kunde anerkennt diese Rechte der EvoSys AG bzw. von deren Lizenzgebern. Die EvoSys AG bestätigt, dass die Produkte und Dienstleistungen nach bestem Wissen der EvoSys AG keine Rechte Dritter verletzen. Die EvoSys AG gibt aber hierfür keine Garantie ab.

6.6 Für die Verfügbarkeit von Übertragungsnetzen übernimmt die EvoSys keinerlei Gewähr und haftet auch nicht für die Folgen von Störungen, Unterbrüchen oder Fehlfunktionen. Jegliche Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Verfügbarkeit sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich weder ein Schadenersatz noch ein Vertragsrücktritt gewährt. Eine allfällige, mangelhafte Verfügbarkeit berechtigt nicht zu einer Reduktion von Preisen oder Gebühren.

6.7 Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung der EvoSys AG für Schäden oder Verluste ausgeschlossen. Die EvoSys AG Evosys haftet in keinem Fall für folgende Sachverhalte: (a) Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit oder Zufall verursacht werden. (b) Für direkte, mittelbare oder indirekte Schäden, für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen, für Datenverlust, für zusätzliche Aufwendungen oder von Dritten geltend gemachte Ansprüche, für Betriebsunterbrüche, für Imageverluste oder für Verzugsschäden. (c) Für jegliche Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen der EvoSys AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die die EvoSys AG absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

7. Datenschutz

7.1 Die EvoSys AG hält sich beim Umgang mit Daten an die geltende Gesetzgebung. Die EvoSys AG erhebt, speichert und bearbeitet lediglich Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung und für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

7.2 Der Kunde willigt ein, dass die EvoSys AG Kundendaten weiter geben kann, die im Zusammenhang mit einer bedarfsgerechten Erstellung und Entwicklung der beabsichtigten oder vereinbarten Leistungen stehen. Wird eine Leistung der EvoSys AG gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter, so kann die EvoSys AG Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, soweit dies für die Erbringung solcher Leistungen notwendig ist.

7.3 Die EvoSys AG arbeitet sorgfältig und trifft Vorkehrungen, um ihr Informatiknetze vor unerwünschten Eingriffen zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubtem „Eindringen“ kann nicht gewährt werden. Die EvoSys AG kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.

7.4 Die EvoSys AG und der Kunde anerkennen, dass bestimmte Informationen, welche die Parteien austauschen, geheim oder vertraulich sein können. Sämtliche solche Informationen sind deutlich als vertraulich zu kennzeichnen und sind von der Partei, welche sie erhält, als vertraulich zu behandeln und lediglich im Rahmen des Zweckes der vertraglichen Beziehung zu benutzen.

8. Gesetzliche Vorschriften

8.1 Die Verantwortung, dass die Produkte den im Bestimmungsland anwendbaren behördlichen Vorschriften und Standards entsprechen, liegt beim Kunden. Die EvoSys AG übergibt dem Kunden auf Anfrage hin entsprechende, sachdienliche Informationen über die Produkte und Kopien der von der EvoSys AG für die Produkte eingeholten Zertifikate.

8.2 Telekommunikationsrechtliche Vorschriften können zur Anwendung gelangen, wenn die Produkte an öffentliche Netze angeschlossen werden. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.

8.3 Der Kunde darf Produkte oder Systeme, in welche die Produkte eingebaut sind, nicht exportieren oder reexportieren, ohne vorgängig die erforderlichen Zustimmungen oder Bewilligungen gemäss den anwendbaren Vorschriften eingeholt zu haben. Der Export der Produkte kann gemäss Exportbestimmungen (Eidg. Volkswirtschaftsdepartement oder analoge ausländische Behörde) speziellen Regelungen unterliegen.

8.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Genehmigungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) oder anderer Fernmeldebehörden für den Einsatz von Hard- und Software auf Telekommunikationsnetzwerken vorliegen. Alle in diesem Zusammenhang eingesetzte Hardware und Software haben den fernmeldegesetzlichen Anforderungen und den Spezifikationen der EvoSys AG zu entsprechen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Rücktrittsrecht: Im Falle, dass die EvoSys AG ihre Pflichten aus Gründen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, ganz oder teilweise nicht erfüllen können, kann die EvoSys AG nach freiem Ermessen von allen oder einzelnen Verträgen mit dem Kunden zurücktreten. Die EvoSys AG haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aufgrund der Nichterfüllung ihrer Pflichten entstehen, wenn diese aus Gründen erfolgt, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.

9.2 Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bern, wobei zwingende Gerichtsstände vorbehalten bleiben.

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